Die Haftung von Seilbahnunternehmen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) (fur die Folgen von Unfallen bei der Benutzung von Seilbahnanlagen) ist bekanntermassen sehr streng. Diese Haftung entsteht bereits ohne Verschulden der Mitarbeiter. Nun liegt eine Entscheidung vor, die klarstellt, dass fur ein Fehlverhalten des Verletzten nicht gehaftet wird.
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