Nach dem Bundesvergabegesetz 2018 § 20 Abs. 5 ist bei der Vergabe ?ffentlicher Leistungen auf die Umweltgerechtheit der Leistungen Bedacht zu nehmen. Dies kann insbesondere durch die Berücksichtigung ?kologischer Aspekte (wie etwa Energieeffizienz, Materialeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung, Bodenschutz) oder des Tierschutzes 1. bei der Beschreibung der Leistung, 2. bei der Festlegung der technischen Spezifikationen, 3. durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien oder 4. durch die Festlegung von Bedingungen im Leistungsvertrag erfolgen. Zur F?rderung der Verwendung von Zuschlagskriterien wird von der Forschungsgesellschaft Stra?e - Schiene - Verkehr (FSV) das RVS Merkblatt 10.02.12 ?Zuschlagskriterien für Bauauftr?ge im Verkehrswegebau" herausgegeben. Die aktuelle Fassung ist vom 1.6.2017. Unter Mitwirkung der relevanten Verkehrskreise wird dieses Merkblatt überarbeitet. Bei dieser überarbeitung steht insbesondere die Weiterentwicklung von bestehenden und die Aufnahme von zus?tzlichen Kriterien hinsichtlich ?kologischer Aspekte im Fokus. Die überarbeitete Fassung befindet sich derzeit in der Begutachtung. Eine zeitnahe Ver?ffentlichung wird für Herbst angestrebt. Der grunds?tzliche Aufbau des Merkblattes wurde bei der überarbeitung beibehalten. Nach grunds?tzlichen Ausführungen zur Bewertung nach Zuschlagskriterien und zur Kontrolle der Einhaltung in der Ausführung werden Empfehlungen für die Ausgestaltung von Zuschlagskriterien ausgesprochen. Im Hauptteil des Merkblattes werden vollst?ndig ausformulierte Zuschlagskriterien vorgestellt, welche im Anhang nach Erfordernis anhand von Beispielen noch konkretisiert werden.
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