In diesem Fall setzte der Website-Betreiber ?Google Fonts" auf seiner Website ein, die der Kl?ger mehrfach besuchte. Das LG München hat mit Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die automatische Weitergabe der IP-Adresse (als personenbezogenes Datum) durch den Beklagten an Google einen unzul?ssigen Eingriff in das allgemeine Pers?nlichkeitsrecht in Form des Rechts auf informationeile Selbstbestimmung gem?? § 823 Abs. 1 BGB darstelle, da der Kl?ger in diesen Eingriff nicht gem?? Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt habe.
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