Betriebsr?te verarbeiten bei ihrer T?tigkeit viele und h?ufig sensible personenbezogene Daten. Dabei müssen natürlich die Anforderungen des Datenschutzrechts beachtet werden. Die entscheidende Frage für den Betriebsrat, die Betriebsratsmitglieder und den Arbeitgeber ist, wer rechtlich verantwortlich und in letzter Konsequenz haftbar ist. § 79a BetrVG trifft hier nun eine Regelung. Die Probleme bleiben aber dieselben und sollten durch die Betriebsparteien angegangen und gel?st werden. Wie das gelingen kann, beschreibt der nachfolgende Beitrag.
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