Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie überstunden ihrer Besch?ftigten zu erfassen. Bislang hat aber laut einer Umfrage des Digitalverbands Bit-kom erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 Prozent) den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt. Ein Drittel (33 Prozent) hat die Arbeitszeit schon vor der Entscheidung er-fasst, ein Viertel (26 Prozent) danach damit begonnen. 28 Prozent der Unternehmen machen noch keine Arbeitszeiterfassung, wollen aber dieses Jahr damit beginnen. 12 Prozent planen zwar die Arbeitszeit zu erfassen, wissen aber noch nicht, ab wann. Insgesamt setzen alle Unternehmen die neue Vorgabe um oder haben dies fest vor. ?Für viele Unternehmen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eine gro?e Umstellung. Sie greift tief in die Unternehmenskultur ein, zwingt zu Kontrolle, wo bislang auf Vertrauensbasis gearbeitet wurde, und schafft eine v?llig überflüssige Bürokratie", sagt Bitkom-Pr?sident Achim Berg. ?
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