Minijobs stellen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine interessante Variante zur Erg?nzung der Belegschaft dar. Ab Oktober 2022 wird die Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro angehoben. Ab diesem Zeitpunkt führt eine neue Berechnungsformel dazu, dass die Minijobgrenze bei jeder Anhebung des Mindestlohns ebenfalls angehoben wird. Basis für die Berechnung sind 10 Wochenarbeitsstunden zum Mindestlohn. Die Formel lautet: Grundlage für diese Formel ist eine Berechnung, wie sie bereits in der Sozialversicherung angewandt wird. Dabei geht man davon aus, dass 13 Wochen ungef?hr drei Monaten entsprechen. Für die Berechnung wird eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche angenommen, woraus sich der Wert 130 ergibt.
展开▼