Das Verkehrszeichen Nr. 261 verbietet das Befahren von Stra?en, wenn die Bef?rderungseinheit mit gef?hrlichen Gütern in kennzeichnungspflichten Mengen beladen ist. Dabei spielt es keine Rolle ob die Bef?rderung in Versandstücken, in loser Schüttung oder in Tanks erfolgt. Erfolgt die Kennzeichnung z.B. durch eine orangefarbene Warntafel freiwillig wenn z.B. eine Kennzeichnung noch nicht vorgeschrieben ist, weil gem?? Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Bef?rderungseinheit bef?rdert werden) eine Warn-tafelpflicht noch nicht besteht, aber schon freiwillig angebracht wurde, darf diese Stra?e mit dem Verkehrszeichen Nr. 261 befahren werden.
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