EIN UNSACHGEM?SSER Umgang mit den Gefahrstoffen kann zu ungeplanten Vorf?llen führen. In Paragraph 3 Absatz 3 der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgehalten, dass die Gef?hrdungsbeurteilung ausschlie?lich von einer fachkundigen Person durchgeführt werden darf, also einer geschulten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft führt die Gef?hrdungsbeurteilung durch, sprich die genaue Analyse aller potenziellen Gefahren für die Besch?ftigten. Diese ist im Arbeitsschutzgesetz verankert. Die Krux: Wie genau eine solche Gef?hrdungsbeurteilung auszusehen hat, ist nicht fest geregelt. Bew?hrt haben sich jedoch die folgenden Schritte:
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