1. Die Installation einer überwachungs-App auf einem Endger?t durch Dritte kann in unzul?ssiger Weise in das Nutzungsrecht des Eigentümers eingreifen. Dem Eigentümer steht gegen den St?rer ein Anspruch auf Unterlassung der St?rung aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB zu. 2. Es genügt den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, einen Unterlassungsantrag auf ?sonstige Mobiltelefone/Computer" zu erstrecken, wenn sich aus den Umst?nden ergibt, welche Ger?te in Betracht kommen. 3. Die durch die erstmalige Begehung entstandene Wiederholungsgefahr wird nicht allein durch das L?schen der inkrimi-nierten App, sondern nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl?rung ausger?umt.
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