Leitsatze (Auswahl durch die Redaktion): Das Gewicht des fur die Massnahme nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 Denk-malSchG M-V einzustellenden offentlichen Interesses hat der Bundesgesetzgeber mit § 2 S. 2 EEG fur Abwagungsprozesse voreingestellt. Die Regelungen in § 2 EEG finden auch fur die Genehmigung einzelner Windenergieanlagen Anwendung. Es liegt auf der Hand, dass das gesetzgeberische Anliegen, Sofortmassnahmen fur einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien nur dann greifen kann, wenn die Regelungen des § 2 EEG auf der Ebene der Einzelfallgenehmigung zum Tragen kommen und nicht nur als eine Art Programmsatz fur die Exekutive missverstanden werden.
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