Der Beitrag befasst sieb mit der Fragestellung, ob bei zunehmender gesetzlich vorgeschriebener Offentlichkeitsbeteiligung durch Internetveroffentlichung im Kontext von umweltrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren Geschafts- und Betriebsgeheimnisse intensiver geschutzt werden mussen.
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