(F.) Damit folgt die Politik einer fast zwei Jahrzehnte w?hrenden Forderung des Verbandes Private Brauereien. ?Seit fast 20 Jahren arbeiten wir als Vertreter der kleinen und mittelst?ndischen Brauereien in ganz Deutschland auf die Wiederherstellung der ,alten Biersteuermengenstaffel' hin. Gerade im Hinblick auf die derzeitig schwierige Lage der Brauwirtschaft ist die Entfri-stung der erm??igten Steuers?tze im Rahmen der Biersteuermengenstaffel eine dringend notwendige Entlastung", kommentiert Roland Demleitner, Gesch?ftsführer des Verbands Private Brauereien Deutschland e.V., die Entscheidung. Bereits im Mai 2021 hatte sich der Bundesrat mehrheitlich dafür ausgesprochen, die bis zum 31. Dezember dieses Jahres vorgenommene zeitweise Wiederherstellung der ?alten Biersteuermengenstaffel" zu entfristen und damit die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltenden erm??igten Biersteuers?tze unbefristet gelten zu lassen. Die erm??igten Biersteuers?tze nach § 2 Abs. 2 BierStG dienen dem Strukturerhalt einer mittelst?ndischen Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und sollen einen Beitrag dazu leisten, die gr??enbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabh?ngiger Brauereien im Vergleich zu gro?en Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen.
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