Die Ukraine ist mit einer Fl?che von de jure 603.000 km~2 (selbst ohne die bereits 2015 v?lkerrechtswidrig durch Russland annektierte Krim mit 576.000 km~2) der gr??te ganz in Europa gelegene Fl?chenstaat, gr??er als Frankreich mit 544.000 km~2 ohne überseegebiete.2 Allein diese Tatsache sollte schon genügen, sich damit zu befassen, welche Rechtsgrundlagen für die r?umliche Planung dieser enormen Landmasse bestehen. Die Ukraine befindet sich derzeit in einem entschlossenen Abwehrkampf gegen den rechtswidrigen Angriff Russlands auf ihre Souver?nit?t und territoriale Integrit?t. Vor diesem Hintergrund dürfte es von Interesse sein, wie sich dort das Planungsrecht entwickelt hat und wie es sich derzeit unter den Bedingungen des Kriegsrechts darstellt. Das ukrainische Planungsrecht ist noch stark im Fluss der Umgestaltung, es gibt überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, auf eine gefestigte Rechtsprechung kann nicht zurückgegriffen werden. Der Verfasser hatte in den Jahren seit 2015 h?ufig die Gelegenheit, im Auftrag des Projekts ?Integrierte Stadtentwicklung in der Ukraine"3 der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Ukraine zu bereisen und nicht zuletzt Kontakte zu einer Reihe überaus qualifizierter Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen. Der von der GIZ gef?rderte integrierte Ansatz warf auch die Frage auf, ob der vorgefundene planungsrechtliche Hintergrund zu dessen Umsetzung geeignet war, oder ob dem Ministerium für Regionalentwicklung (Minregion) ?nderungen zur Vorlage bei Regierung und Parlament vorgeschlagen werden sollten. Der nachstehende Beitrag versucht die Entwicklung des Planungsrechts bis etwa Mitte des Jahres 2022, d.h., auch die Planung unter Kriegsbedingungen nachzuzeichnen.
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