Vor gut zwei Jahren trat die 47. Anderungsverordnung der strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Kraft. Relevant fur Werkstatten und Fahrzeughalter war vor allem die Einfuhrung eines neuen, von allen Uberwachungsinstitutionen gemeinsasm entwickelten einheitlichen Mangelbaums fur die Hauptuntersuchung."Darin hat man fur die Prufpraxis alle haufig vorkommenden Fallgestaltungen und fahrzeugartspezifischen Mangel in eine Tabelle geschrieben, die rund 3.500 Zeilen umfasst", erlautert Rainer Sussbier, Technischer Leiter der GTU.
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