Das deutsche Lebensmittelrecht ist im Lebensmittel- und Bedarfsgegenstauml;ndegesetz von 1974 geschrieben. Bild 1 gibt die wichtigen Papier, Karton und Pappe betreffenden Passagen des Gesetzes wieder. § 5 des Gesetzes definiert die Bedarfsgegenstauml;nde. Davon betreffen Papier, Karton und Pappe: 1. Gegenstauml;nde, die dazu bestimmt sind, beim Herstellen, beim Behandeln, beim In-Verkehr-Bringen oder beim Verzehr von Lebensmitteln verwendet zu werden und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder auf diese einzuwirken. 2. Verpackungen, Behauml;ltnisse oder Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln oder mit Tabakerzeugnissen in Berührung zu kommen.
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