Vor dem Hintergrund der bekannten Storungen des Flugfunks durch Breitbandkabelnetze, die zur Abschaltung eines Sonderkanals gefuhrt haben, ergeben sich zunehmende Bemuhungen, aus Funkschutzgrunden die Abstrahlungen von grossflachig verlegten Telekommu-nikationsnetzen wie auch z.B. Ethernet, Telefon (bzw. xDSL) oder Powerline-Kommunikation (PLC) 1 zu kontrollieren 2. Die Abstrahlungen einzelner Gerate, die sich am Telekommunikationsnetz befinden, werden vom EMVG geregelt. Fur Telekommunikationsendgerate, die sich beim Betreiber des Netzes oder beim Kunden befinden, gelten die europaischen Normen EN300386 und EN55022. Die in der NB3012 genannten Grenzwerte fur die Abstrahlung aus Netzen sind wesentlich niedriger als die fur Gerate und angeschlossene Leitungen geltenden Grenzwerte. Daher ist eine Abschatzung, inwieweit es aus bestehenden Netzinstallationen zu relevanten Abstrahlungen im Sinne der NB 30 bzw. der zugehorigen Messvorschrift MV05 3 kommt, notwendig.
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