Die Vertreterversammlung der Papiermacher-Berufsgenossenschaft hat in ihrer Sitzung am 17.Oktober 2003 beschlossen,im Rahmen des Beitrags-nachlass-und-Zuschlagsverfahrens kunftig auch die nicht anzeigepflichtigen Arbeitsunfalle zu berucksichtigen.Bislang werden im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens lediglich die anzeigepflichtigen Arbeitsunfalle berucksichtigt,das sind diejenigen Arbeitsunfalle,die zu einer Arbeitsunfahigkeitszeit von mindestens 4 Tagen oder zum Tode fuhren.
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