Im Streit um das Bahnstrom-Kraftwerk Etzelwerk haben die drei Kantone Zürich, Zug und Schwyz Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Mit dieser wollen sie erreichen, dass das Kraftwerk nach Auslaufen der von den SBB gehaltenen Konzession im Jahr 2017 in ihr Eigentum übergeht (sogenannter Heimrechtsfall).Die SBB bestreiten das Vorliegen eines Heimrechtsfalls und ersuchten das Bundesamt für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) im Frühling 2008 um Kl?rung. Ende November 2009 stellte das Uvek fest, dass weder von Gesetzes wegen noch aufgrund einer Vereinbarung zwischen den SBB und den Kantonen ein Heimrechtsfall vorliegt. Die drei Kantone gaben nun am 21. Januar bekannt,diesen Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Anschlies-send ist noch ein Weiterzug an das Bundesgericht m?glich.
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