Mit der Schaffung des europ?ischen Binnenmarktes ergeben sich für Herstellerund Anwender drehzahlver?nderliche Antriebe aus Sicht der Elektromagnetischen Vertr?glichkeit (EMV) neue gesetzliche und nonnative Randbedingungen. 1992 wurde die EG-Richtlinie 89/336/EG mit dem EMV-Gesetz in nationales Recht umgesetzt. Sp?testens nach Ablauf einer auf den 31.12.1995 begrenzten übergangsfrist mu? der Hersteller oder Importeur die Konformit?t seiner Produkte mit den im EMV-Gesetz allgemein definierten Schutzanforderungen nachweisen. Sie beziehen sich nunmehr nicht nur auf die Begrenzung der elektromagnetischen St?raussendung zum Schutz der Funkdienste und anderer Einrichtungen, sondern auch auf die St?rfestigkeit des eigenen Produkts gegen ?u?ere elektromagnetische St?rgr??en. Dies lag bisher im Ermessen des Herstellers bzw. Anwenders.
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