ARBEITSVERTRAGE - Europaischer Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht entscheiden uber Kettenbefristung von Arbeitsvertragen. Das deutsche Kundigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern in Betrieben, die regelmassig mehr als zehn Arbeitnehmer beschaftigen, einen sehr hohen Bestandsschutz. Nach sechs Monaten Betriebszugehorigkeit kann ein Arbeitgeber nur dann kundigen, wenn betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Grunde vorhanden sind. Im Streitfall hat der Arbeitgeber vor Gericht eine sehr hohe Darlegungs- und Beweislast, um die soziale Rechtfertigung der Kundigung zu begrunden.
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