Zusammenfassung. Im Rahrncn der individuellen Entscheidungstheorie finden partielle Praferenzordnungen immer starker Beachtung. Pehlt die Angabe, ob ein Entscheider eine Alternative sfcrikt praferiert oder indifferent ist, so mag dies schlicht daran liegen, dass keiri Vergleich stattgefunden hat. Es ist aber auch mo'glich, dass nach Meinung des Entscheiders mit den zur Verfiigung stehenden Informationen oder unter den gegebenen Rahmenbedingungcn kein Vergleich durchgefiilirt werden kann. Letztere Auffassung sollte ein Entscheider auch bei Entscheidungen, die von einem Gremium getragen werden, einbringen konnen. Regeln zur paarweisen Aggregation individueller Praferenzrelationen erlauben die Interpretation fehlender Praferenzen. Wie im Falle voUstandiger Praferenzordnungen lasst sich auch hier die Transitivitat der lcollektiven Praferenzordnung durch ein speziell erweitertes Eingipfligkeitskri-terium gewahrleisten.
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