Das Berufungsgericht in Caen hat am 3 April die durch Greenpeace erwirkte Entscheidung der Vorinstanz in Cherbourg vom 15. März aufgehoben und die Annahme von abgebranntem Kernbrennstoff aus einem Forschungsreaktor der Australian Nuclear Science and Technology Organisation (ANSTO) durch die COGEMA für rechtmäßig befunden.
展开▼