Für Arbeiten an elektrischen Anlagen sind die Anforderungen bezüglich Sicherheit am Arbeitsplatz hoch. Die Starkstromverordnung unterscheidet instruiertes und sachverständiges Personal. Der typische Werdegang für die Erlangung der Sachverständigkeit führt über eine elektrotechnische Lehre oder ein Studium im Bereich der Elektrotechnik. Zudem kann betriebsintern speziell geschultes Personal die Sachverständigkeit erlangen. Aufgrund von Anfragen für die Durchführung einer gleichwertigen betriebsinternen Ausbildung bietet der VSE die «Elektrotechnische Grundausbildung zu sachverständigem Personal an». Sie richtet sich an Mitarbeitende ohne elektrotechnische Grundausbildung, die in Starkstromanlagen tätig sind.
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