Das Bundesgericht hat am 6. Juli 2011 entschieden, dass die Stahl Gerlafingen AG als Endverbraucherin mit Grundversorgung zu beliefern ist. Grund: Das Unternehmen hatte nach dem Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes keinen expliziten Liefervertrag nach Wettbewerbsmodalitäten abgeschlossen. Damit wird die Strommarktliberalisierung in weiten Teilen rückgängig gemacht. Dieser Entscheid wirft die grundsätzliche Frage nach der Zukunft des Strommarktes auf. Wenn die regulierten Strompreise tiefer sind als die Marktpreise ist die unternehmerische Entscheidung klar. Es verbleiben kaum Unternehmen im Marktpreis-Regime. Ohne funktionierenden Markt fehlt aber der Marktpreis als Signal für Investoren und Verbraucher. Marktpreise zeigen frühzeitig Mangelerscheinungen an und erhöhen damit sowohl die Energieeffizienz als auch die Investitionsbereitschaft.
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