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【24h】

Insolvenz-Ausfallgeld auch für jene Zeiten, die an die T?tigkeit als Organmitglied anschlie?en (?nderung der Rsp auf Grund der IESGNov 2005)

机译:在担任理事机构成员之后的活动期间也有破产损失津贴(由于IESGNov 2005,Rsp发生变化)

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摘要

Der Arbeitnehmerbegriff des § 1 Abs 1 IESG richtet sich nach dem einzelstaatlichen Recht und ist ident mit jenem des Arbeitsvertragsrechts des ABGB. Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind wegen fehlender persönlicher Abhängigkeit nicht Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsvertragsrechts; sie werden im Regelfall aufgrund eines freien Arbeitsvertrags tätig; ihnen gebührt daher für Ansprüche aus der Zeit ihrer Vorstandstätigkeit kein Insolvenz-Ausfallgeld. Eine insolvenzentgeltsicherungsrechtliche Fortwirkung der Organtätigkeit, wie sie von der Rsp zu § 1 Abs 6 IESG idF vor der IESGNov 2005 bejaht wurde, oder einer "Nichtarbeitnehmereigenschaft" scheidet im Geltungsbereich der IESGNov 2005 aus und ist auch mit der Zielsetzung der InsolvenzRL idF der RL 2002/74/EG nicht vereinbar. Einem ehemaligen Vorstandsmitglied gebührt daher für offene Forderungen aus einem an seine Vorstandsfunktion anschließenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich Insolvenz-Ausfallgeld.
机译:IESG第1(1)节中的雇员概念是基于国家法律,与ABGB劳动合同法相同。由于缺乏个人依赖性,股份公司管理委员会成员不是劳动合同法所指的雇员;他们通常根据自由雇佣合同工作;因此,他们无权从董事会任职之时就获得破产赔偿。 Rsp在IESGNov 2005之前通过Rsp确认§1 Abs 6 IESG idF继续进行器官活动,或者“非雇员身份”被排除在IESGNov 2005的范围之外,并且其目的还在于RL 2002 / 74 / EG不兼容。因此,前董事会成员通常有权就其董事会之后因雇佣关系而提出的未决索偿要求破产欠款。

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