Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz von Immaterialgütern, ist vorwiegend im Patentrecht geregelt und betrifft das Persönlichkeitsrecht des Erfinders. Auch Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster und Marken fallen darunter. Häufig wird zwischen Gewerblichem Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht unterschieden. Dabei werden dem Gewerblichen Rechtsschutz das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht zugeordnet. Gemeinsam haben diese Rechtsgebiete, daß sie auf den Schutz sogenannter Immaterialgüter, hier speziell die schöpferische Leistung, die wirtschaftlich verwertbar ist, abzielen.
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