Anträge können seit Freitag, 27.03.2020, ab 17 Uhr eingereicht werden. Die Abwicklung der Anträge erfolgt über die Wirtschaftskammer. Laut Auskunft der WKO ist es nicht notwendig, den Antrag sofort zu stellen, da Anträge bis 31.12.2020 eingereicht werden können und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da es ähnlich der Kurzarbeitsregelung schon jetzt wieder einige Auslegungsfragen gibt und die Seite der Wirtschaftskammer höchstwahrscheinlich vollkommen überlastet sein wird, empfehlen wir Ihnen mit den Anträgen noch bis mindestens Anfang nächster Woche zu warten. Wir hoffen, dass dann schon viele Ungereimtheiten ausgeräumt und die zu erwartenden Startschwierigkeiten behoben sein werden. Wir werden Sie diesbezüglich selbstverständlich wie gewohnt auf dem Laufenden halten und auch das Wochenende zur Einholung detaillierterer Informationen nutzen.
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