Mit 1. Jänner 2014 führt Österreich als zweites Land in Europa (nach Dänemark) die verpflichtende E-Rechnung an den Bund ein. Das bedeutet: Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund ausschließlich in strukturierter elektronischer Form eingebracht werden, Bundesdienststellen akzeptieren ab dann weder Papierrechnungen noch Rechnungen im PDF-Format, da beides nicht für die automatische Weiterverarbeitung geeignet ist.
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