Die Preisgestaltung im Internet ist Sache der Händler. Da ist das Wettbewerbsrecht eindeutig. Allerdings können die Lieferanten beeinflussen, welche Geräte ins Netz kommen. Wenn Geizhals-Händler Angebote auf Nachdruck der Industrie zurückziehen, dann sei es durchaus nachvollziehbar, dass die Wettbewerbsbehörde aktiv wird, bestätigt Theodor Taurer, Wettbewerbsspezialist der WKO, gegenüber E&W Allerdings lässt das Wettbewerbsrecht bei Fragen des Internet-Vertriebs einigen Interpretationsspielraum. „Preisbindungen bei vertikalen Systemen sind nicht zulässig. Hier kann die Industrie nur einen UVP vorgeben.
展开▼