Am 12. November 2010 ist das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) in Kraft getreten. Damit werden die Vorgaben der EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-Richt-linie) aus dem Jahr 2006 für die Akteure auf dem deutschen Energiedienstleistungsmarkt verbindlich. Aufgrund verschiedener Leser-Anfragen hier das Wesentliche in Kürze:Für Energielieferanten ist mit dem EDL-Gesetz eine Informationspflicht verbunden, die bereits erfüllt ist, wenn auf der Rechnung oder Quittung auf die ?ffentliche Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE hingewiesen wird. Diese soll ab Januar 2011 im Internet unter zur Verfügung stehen. Hier finden sich auch alle Informationen zum Gesetz.
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