Frankreich muss im Milchsektor noch einige Lücken bei den amtlichen Kontrollen zur Sicherheit von Milch und Milcherzeugnissen schließen. Zu diesem Schluss kommt das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) in seinem jüngsten Inspektionsbericht. Das System der amtlichen Kontrollen im Milchsektor sei zwar gut etabliert, die Häufigkeit der Kontrollen sei risikobasiert und die Mindesthäufigkeit werde auf zentraler Ebene festgelegt, heißt es dort. Die Kontrollen seien aber nicht immer an die lokalen Gegebenheiten angepasst, insbesondere bei der weiteren Verfolgung festge-stellter Verstöße und der erneuten Zulassungsbestätigung nach größeren Umbaumaßnahmen in einem Betrieb. Außerdem mussten die EU-Inspekteure nach eigenen Angaben in zwei Fällen die nicht ausreichenden Hygieneanforderungen und in einem Fall die fehlende RückVerfolgbarkeit beanstanden. Das Bescheinigungsverfahren entspreche zudem nach wie vor nicht der EU-Richtlinie über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse, bemängelten die Inspekteure. Das Gutachten beruht auf einer Inspektionsreise, die im Februar 2014 stattfand. Das FVO forderte Frankreich nun auf, sicherzustellen, dass Lebensmittelunternehmer Verstöße, die bei amtlichen Kontrollen festgestellt werden, tatsächlich abstellen. Zudem müssten Sanktionen implementiert werden und die Bescheinigungsverfahren EU-konform sein. Ferner sollte sichergestellt werden, dass alle in Milchverarbeitungsbetrieben verwendeten Lebensmittelzutaten in vollem Umfang rückverfolgbar seien. Frankreich betonte in seiner Antwort auf den Bericht, dass entsprechende Maßnahmen und ein Aktionsplan bereits auf den Weg gebracht worden seien.
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