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【24h】

Verkehrssicherungspflicht und Anscheinsbeweis

机译:道路安全义务和表面证据

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摘要

Liegt ein Baggerschiff in der Zufahrt vom Rhein in ein Baggerloch gemert an Haltedrähten, dann trifft die Besatzung dieses Schiffes grundsätzlich eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht für eine gefahrlose Passage von Schiffen, die die Zufahrt befahren. Den Still-lieger trifft aber konkret keine Warnpflicht im Hinblick auf die mit der Annäherung an das Ufer abnehmende Wassertiefe, er genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn die Haltedrähte vollständig gefiert sind, so dass sie auf dem Grund des Fahrwassers aufliegen.
机译:如果挖泥船在莱茵河的车道上伸入由固定线制成的挖掘机孔中,则该船的船员通常有一般的交通安全义务,以确保进入车道的船舶安全通过。但是,躺下的旅行者没有特别警告水深会随着接近岸边而减小。

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    《Binnenschiffahrt》 |2017年第5期|80-81|共2页
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