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机译:法律提示

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摘要

Wenn der Matrose an Land wohnt und seine Wohnung im Badezimmer weder Halter für Spiegel, Spiegellampen, Handtücher, Zahnputzbecher oder sonstige ins Bad gehörige Gegenstände enthält, begründen auch 32 Dübellocher keinen Schadensersatz-Anspruch des Vermieters bei Auszug. Das Landgericht Hamburg (307 S 50/01) hatte eine solche Vermieter-Klage abgewiesen und die hohe Zahl an Bohrlöchern nicht als Überschreitung des vertragsmäßigen Gebrauches gesehen. Der Mieter hätte im konkreten Fall das Recht gehabt, alle für die bestimmungsgemäße Nutzung des Bades erforderlichen Gegenstände selbst zu befestigen.
机译:如果水手居住在陆地上,并且他在浴室的公寓中没有镜子,镜子灯,毛巾,牙刷杯或属于浴室的其他物品的支架,则即使32个销钉孔也无权让房东在搬出时要求赔偿。汉堡地方法院(307 S 50/01)驳回了房东的此类诉讼,并且认为大量钻孔不超过合同使用范围。在特定情况下,承租人将有权附加浴室预期用途所需的所有物品。

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    《Binnenschiffahrt》 |2012年第4期|p.9-10|共2页
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