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Faktisches Baugebiet: Ein Rechtsprechungsbericht (Teil Ⅱ)

机译:事实建设区:管辖权报告(第Ⅱ部分)

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摘要

Das Vorhaben im Baugebiet muss hinsichtlich der Art der Nutzung „gebietsverträglich" sein.19' Das gilt auch für faktische Baugebiete. Bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit handelt es sich um die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen, die den Gebietscharakter als solchen stören. Die neuere Rechtsprechung unterscheidet deutlich zwischen den Anforderungen der (allgemeinen) Gebietsverträglichkeit (Gebietsgewährleistungsanspruch) und den (individuellen) Anforderungen des § 15 Abs. 1 BauNVO. Einige Judikate lassen diesen dogmatischen Unterschied allerdings nicht erkennen. Bei der Prüfung der Gebietsverträglichkeit sind - anders als bei § 15 BauNVO - nicht die konkreten Verhältnisse an Ort und Stelle maßgebend, sondern alle mit dem Vorhaben typischerweise verbundenen Auswirkungen auf den Gebietscharakter der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks.
机译:建筑面积中的项目必须对使用“域兼容”.19'的使用类型也适用于事实建设领域。区域兼容性的标准是避免作为干扰网站字符的非典型备受尊重的用途。该较新的案例法显着区分(一般)区域兼容性(领土担保)和(个人)要求§15ABS的要求。1个Baunvo。然而,一些司法不承认这种教条差异。在考察面积兼容性不像§15Baunvo - 与具体条件无关,但所有项目通常都与项目财产附近的处方特征相关联。

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