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ZFA-Geleitwort: 100 Jahre Gesetzgebung im Tarifvertragsrecht

机译:ZFA序言:集体谈判法的100年立法

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摘要

Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Tarifvertragsrechts konnte in Deutschland soeben ihren 100. Geburtstag feiern. Am 23.12.1918 wurde die „Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten" (ab 1928: TVVO) vom Rat der Volksbeauftragten verabschiedet und später, durch das sog. Übergangsgesetz vom 4.3.1919, von der Nationalversammlung bestätigt. Damit erhielt dieser junge, aus den drückenden sozialen Verhältnissen des vorangegangenen Jahrhunderts erwachsene neuartige Vertragstyp eine eigene gesetzliche Einhegung und man musste nicht mehr versuchen, die besonderen Wirkungen, auf die er zielte, mit dem allgemeinen zivilrechtlichen Instrumentarium, namentlich dem BGB, juristisch abzusichern. Politisch war dieser Akt unverzichtbar, wollte man nicht das eben erst zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelte sog. Stinnes-Legien-Abkommen (auch November-Abkommen") ins Leere laufen lassen und so riskieren, dass neben den Wandel der Staatsform auch noch eine grundstürzende Änderung der Wirtschaftsordnung treten könnte. Juristisch-dogmatisch kam die Verordnung indes zu früh. Die rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen um die Erfassung des Tarifvertrags und die Begründung seiner Wirkungen waren noch in vollem Gange, von einer konsolidierten Dogmatik konnte kaum die Rede sein. Das musste Folgen für die regelungstechnische Qualität der Verordnung haben. Vor allem aber wurden auch sachlich wie systematisch notwendige weitere wissenschaftliche Klärungsversuche, wenn zwar nicht gänzlich verhindert, so doch deutlich gebremst. Inhaltlich hat die Verordnung in ihrem tarifvertragsrechtlichen Teil gleichwohl keinen großen Schaden angerichtet, sondern im Gegenteil wegweisend gewirkt. Mit ihr wurde ein im Kern freiheitlich-privatrechtliches Tarifvertragssystem kodifiziert, dessen Grundprinzipien später auch in das TVG Eingang finden konnten und die damit unser Tarifvertragsrecht bis heute maßgeblich prägen. So erfolgte eine grundsätzlich zwingende Bindung an die tariflich vorgegebenen Inhalte nach der Verordnung nur für solche Arbeitsvertragsparteien, die selbst Tarifvertragsparteien oder Mitglieder der tarifschließenden Verbände waren, auch eine „Berufung" auf den Tarifvertrag beim Abschluss des Arbeitsvertrags war möglich. Ohne legitimierenden Willen der Betroffenen schied eine solche zwingende Bindung folglich grundsätzlich aus. Zu ihr konnte es willensunabhängig nur im Fall einer Allgemeinverbindlicherklärung nach § 2 der Verordnung kommen. Wie heute erforderte diese allerdings einen besonderen staatlichen Akt, damals die entsprechende Anordnung des Reichsarbeitsamts bzw. später des Reichsarbeitsministers. Im Übrigen galt auch bereits nach § 1 der Verordnung bei bestehender Tarifbindung das sog. Günstigkeitsprinzip (von den Tarifvertragsparteien allerdings mittels ausdrücklicher Regelung auszuschließen). Hierin spiegelt sich ebenfalls deutlich eine im sachlichen Kern freiheitlich-privatrechtliche Grundkonzeption, deren Verwirklichung speziell zu dieser Zeit alles andere als selbstverständlich, sondern vielmehr als bemerkenswert erscheinen muss.
机译:集体谈判法领域的立法刚刚在德国庆祝成立100周年。 1918年12月23日,人民代表大会通过了《集体协议,工人和雇员委员会和劳动争议仲裁条例》(自1928年:TVVO),后来又由国民议会通过了1919年3月4日的所谓过渡法。这种新的,新型的合同源于上个世纪的压迫性社会条件,它具有自己的法律约束力,不再需要为使用普通民法文书,尤其是英国国债的特殊效果提供法律保护。这一行为是必不可少的,如果一个人不想让刚刚在雇主协会和工会之间谈判过的所谓的《史坦尼斯—莱吉安协议》(又称《十一月协议》)耗尽动力,并且冒着风险,除了改变国家形式之外,还会有根本的改变可以进入经济秩序。但是,该法规从法律和教条上来说还为时过早。关于集体协议的注册及其效力的理由的法律论据仍在全面展开,几乎没有任何关于合并教条学的问题。这必须对法规的法规质量产生影响。然而,最重要的是,如果没有完全阻止,进一步的科学澄清尝试也会客观而系统地减慢。就内容而言,根据集体谈判法,该规定本身并未造成任何重大损害,相反,它具有开创性的作用。它从根本上将自由贸易的集体谈判协议制度编成法律,该制度的基本原则可以在以后纳入到TVG中,并且迄今为止已经形成了我们的集体谈判法。例如,只有本人是集体协议的当事方或包括集体协议的协会成员的雇佣合同的当事方,才有可能对根据规章的关税中规定的内容具有约束力,而在订立劳动合同时可以对集体协议提出“上诉”因此,这种强制性约束基本上是独立于遗嘱的,只能根据该法令第2条作出承诺的一般性声明,但是今天,这需要一项特殊的国家法案,当时是帝国劳动办公室的相关命令或后来的帝国劳动部长的命令。即使按照该法规的第1条,也就是所谓的有利原则(尽管通过明确的法规被集体协议的当事方排除在外),这也清楚地反映了事实,自由-私人原则基本的法律概念,尤其是在此时,其实现必须是不言而喻的,而是相当出色的。

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