Die Bauproduktenrichtlinie wurde am 21. 12. 1988 als Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte herausgegeben. Darin wurde den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aufgegeben, auf ihrem Gebiet die Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues so zu entwerfen und auszuführen, daß die Sicherheit der Menschen, der Haustiere und der Güter nicht gefährdet und andere wesentliche Anforderungen im Interesse des Allgemeinwohles beachtet werden. Neben der Sicherheit sind auch Anforderungen bezüglich Gesundheit, Dauerhaftigkeit, Energieeinsparung, Umweltschutz, Aspekte der Wirtschaftlichkeit und andere Belange des öffentlichen Interesses zu beachten.
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