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Vollstreckbarerklärung eines kanadischen Unterhaltstitels bei Ausschluss einer Partei vom Titelverfahren wegen "contempt of court"
Eine Verletzung des österreichischen verfahrensrechtlichen ordre public durch eine ausländische Verfahrensordnung fällt unter "Unregelmäßigkeit des Verfahrens" iSd § 81 Z 1 EO. Der im angloamerikanischen Rechtskreis vorgesehene Ausschluss einer Partei vom weiteren Verfahren wegen "contempt of court" kann dem verfahrensrechtlichen ordre public (§ 81 Z 1 EO) zuwiderlaufen. Dies trifft aber dann nicht zu, wenn der Partei eine rechtliche Möglichkeit offenstand, eine Abänderung des Verfahrensausschlusses zu erreichen. Der Antragsgegner hat den für das Vorliegen eines Versagungsgrundes iSd § 81 Z 1 EO sprechenden Sachverhalt im Rekurs (§ 84 Abs 2 Z 2 EO) vollständig darzulegen und zu beweisen, wobei Neuerungserlaubnis gilt.
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机译:外国程序规则对奥地利程序公共的侵犯属于第81 Z 1 EO条所指的“程序不规则性”。由于英美法律体系中规定的“ con视法庭”而将一方排除在进一步诉讼之外,这可能与程序性公共政策(第81条第1 EO款)背道而驰。但是,如果当事方有合法机会更改程序排除范围,则此规定不适用。被告必须充分解释和证明事实,表明存在第81条第1款第EO条(第84条第2款第2 EO条)所指的拒绝理由。
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