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【24h】

Keine Erstattung der Fahrtkosten für Weg von der Wohnung zum Betriebsratsbüro für freigestelltes Betriebsratsmitglied - Unbeachtlich, wenn Betriebsratsbüro in anderer Betriebsstätte liegt

机译:对于获豁免的工作委员会成员,从公寓到工作委员会办公室的旅行费用不予报销-如果工作委员会办公室位于另一家工厂,则不相关

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摘要

Ein nach § 38 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied hat nach §40 Abs. 1 BetrVG keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für regelmäßige Fahrten von seinem Wohnort zum Sitz des Betriebsrats (Betriebsratsbüro). Hierbei handelt es sich nicht um Kosten des Betriebsrats i.S. von §40 Abs. 1 BetrVG. Dies gilt bei einem aus mehreren Betriebsstätten bestehenden Betrieb auch dann, wenn sich das Betriebsratsbüro nicht in der Betriebsstätte befindet, in der das Betriebsratsmitglied ohne die Freistellung seine Arbeitsleistung zu erbringen hätte, sondern in einer vom Wohnort des Betriebsratsmitglieds weiter entfernten Betriebsstätte.
机译:根据第38条BetrVG条款获豁免的工作委员会成员无权报销根据第40条第1款BetrVG从其居住地到工作委员会所在地的定期旅行的差旅费。从意义上讲,这不是劳资委员会的成本BetrVG第40条第(1)款的规定。如果工作委员会办公室不是位于工作委员会成员必须在没有豁免的情况下执行其工作的常设机构内,而是位于离工作委员会成员居住地较远的常设机构内,则这也适用于由几个常设机构组成的公司。

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