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Deutsch-französisches DBA - Verständigung mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzministerium über die Auslegung des Art. 6 des Abkommens betreffend Luftfahrt

机译:德法DTA-与法国经济和财政部就《航空协定》第6条作出解释的协定

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摘要

Mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzministerium wurde sich durch Briefwechsel vom 7.6./17.10.2007 darauf verständigt, dass gem. Art. 6 Abs. 1 deutsch-französisches DBA die Gewinne eines Luftfahrtunternehmens aus der Beteiligung an einem Pool, einer Betriebsgemeinschaft oder einer internationalen Betriebsstelle als Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens zu besteuern sind. Hierbei ist dem Luftfahrtunternehmen der Teil am Gewinn zuzurechnen, der seinem Anteil an der gemeinsamen Unternehmung entspricht.
机译:根据与法国经济和财政部的交流,2007年7月7日10日同意德国-法国DTA第6条第1款规定,航空承运人通过参与飞机场,合资企业或国际分支机构而获得的利润,应作为在公司实际管理机构经营国际业务中的飞机所获得的利润征税。与其在合资企业中所占份额相对应的部分利润应归航空承运人所有。

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