Mit Beschluss vom 7. Februar 2012 (Aktenzeichen 1 ABR 46/10) hat das Bundesarbeitgericht entschieden, dass die Überwachung der Pflicht des Arbeitgebers zur Einleitung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX) durch den Betriebsrat nicht von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer abhängt.
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机译:根据2012年2月7日的裁决(文件编号1 ABR 46/10),联邦劳工法院裁定,劳资委员会对雇主启动公司整合管理职责的监督(SGB IX第84(2)节)不需要相关人员的同意。取决于工人。
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