Ein Urteil aus der Schweiz beschäftigt sich mit der Versendung von Post, nämlich Kontoauszügen der Sozialversicherung, über die Unternehmenspost des Arbeitgebers. Es verdeutlicht zugleich, wie beim Postversand an die Unternehmensadresse die Datenschutzbelange der Beschäftigten zu wahren sind.
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