Der Entwurf für einen Rahmen-beschluss zur Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten wird weiterhin kontrovers diskutiert. Dieser wurde am 28. April 2004 von den EU-Ländern Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien in den Rat der Europäischen Union eingebracht. Mittlerweile hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2005 gegen den Entwurf ausgesprochen (DSB 2/05, Seite 6) und auch der Berichterstatter des Europäischen Parlamentes hat grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit dieses Entwurfes als so genannten Rah-menbeschluss kritisch aufgeworfen (DSB 3/05, Seite 4).
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