Die Musterbauordnung, kurz MBO, verlangt, dass Kellergeschosse grundsätzlich über eine Ableitungsmöglichkeit für Rauch verfügen. Die Ableitung von Rauch ist unter anderem für eine erfolgreiche Durchführung eines Löschangriffs bestimmt. Wenn ich als Feuerwehrmann erkennen kann, wo sich der Brand befindet, den ich löschen muss, gestaltet sich die schwere Arbeit umso leichter. Genau steht diese Forderung in § 37 „Fenster, Türen, sonstige Öffnungen'.' In Absatz 4 heißt es:
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