Anfang des Jahres kam es in einem SB-Bereich eines Kreditinstituts im Siegerland zu einem Problem im Zugangsmanagement. Genau gesagt, war es ein Problem des Ausgangsmanagements. Zwei Kunden hatten kurz vor 24 Uhr den SB-Raum ihrer Bank betreten und kamen nach Erledigung ihrer Bankgeschäfte nicht mehr aus diesem Bereich heraus, weil die Zutrittskontrolle um Punkt 24 Uhr deaktiviert worden war. Die Tür Hess sich von innen nicht mehr öffnen. Die Mitarbeiter eines örtlichen Security-Unternehmens konnten nicht helfen, da sie keinen passenden Schlüssel dabei hatten. Erst die dann gerufene Feuerwehr konnte die Männer befreien. Sie benötigte gut 20 Minuten, um die Tür von aussen durch Überwindung des Schliess-mechanismus im Zylinder zu öffnen. Die Männer waren nach fast anderthalb Stunden erst wieder frei. (Die Geschichte ist hier nachzulesen: bit.ly/3oZ6PCq) Dieses Beispiel zeigt auf krasse Weise, dass bei allen Sicherheitsmassnahmen die Funktionalität in Gänze für alle möglichen Nutzungsszenarien, inklusive Störungen, gegeben sein muss. Und sicher handelte es sich keineswegs um eine pan-demiepräventive Massnahme zur Umsetzung einer Ausgangssperre. Deshalb nachfolgend einige Hinweise und Überlegungen, wie die Verantwortlichen mit solchen und ähnlichen Zugangssituationen umgehen sollten: 1. Sperren Sie Türen für bestimmte Zeiten ab (Deaktivierung der Zutritts -kontrolle), muss der Ausgang frei begehbar bzw. über zusätzliche Technik (elektrisches Fluchtwegsystem) erhalten bleiben. Denn sobald sich Personen irgendwo in einem Gebäude befinden, muss es grundsätzlich eine Möglichkeiten der Flucht und auch der Rettung geben. Insofern war die Lösung baurechtlich mangelhaft und hätte z.B. im Fall eines Feuers auch zu Personenschäden führen können!
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