Man kann darüber streiten, ob bauliche Sicherheit auch technische Installationen wie Rauchmelder und Brandmeldeanlagen einschließt oder nicht. Brandmeldeanlagen zählen sicher dazu eher als die Rauchwarnmelder (RWM), die jetzt nahezu flächendeckend in allen Bundesländern vorgeschrieben sind (außer in Berlin und Brandenburg) und für die der Vermieter verantwortlich ist.
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