BG-Regeln richten sich in der Hauptsache an Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Werden sie umgesetzt, kann man davon ausgehen, dass damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung der o.g. Vorfälle getroffen wurden und das Unternehmen bzw. der Unternehmer sich in Schadensfällen exkulpieren kann.
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