Flurförderzeuge sind aus dem innerbetrieblichen Transport nicht wegzudenken. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) informiert, worauf beim Betreiben zu achten ist und welche Schutzmaßnahmen wichtig sind. Denn die Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnete im Jahr 2019 branchenübergreifend mehr als 36 000 meldepflichtige Arbeitsunfälle beim Einsatz von Flurförderzeugen, darunter zwölf mit tödlichem Ausgang. Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge" fordert, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin zum Fahren von Flurförderzeugen nur Personen beauftragt, die entsprechend ausgebildet und körperlich geeignet sind.
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