Vorbeugender Explosionsschutz kann für Unternehmen eine Herausforderung sein. Neben technisch anspruchsvollen Auflagen und strengen rechtlichen Versicherungsvorgaben sind regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter und die Erstellung von Beurteilungen erforderlich. Daher können sich Mitarbeiter von Produktionsbetrieben freiwillig zu Explosionsschutzbeauftragten beziehungsweise zu einer befähigten Person für die Prüfungen zum Explosions- schutzbeauftragten, kurz Ex-Beauftragter, ausbilden lassen. Sie verfügen über ein großes Fachwissen rund um Explosionsgefahren und Präventionsmaßnahmen, das sie sich in einer externen Ausbildung aneignen. Dadurch können sie im eigenen Unternehmen als Berater für Explosionsschutz aktiv werden. Ihre Bestellung ist im Rahmen des Arbeitsschutzes, im Gegensatz zu der eines Betriebsarztes, allerdings nicht vorgeschrieben. Jedoch haben Ex-Beauftragte für Unternehmen eine hohe Bedeutung, da sie nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen. Das betrifft die Betriebe, die Gefahrstoffe herstellen, importieren, verwenden und lagern. Die Beratungsfunktion des Ex-Beauftragten um-fasst alle Tätigkeiten vom vorbeugenden bis hin zum allgemeinen Explosionsschutz. So erstellt er für das Unternehmen erforderliche Dokumente wie die Gefährdungsbeurteilung, einen Gefahrenabwehrplan oder auch ein Explosionsschutzdokument. Darüber hinaus führt der Ex-Beauftragte Unterweisungen mit den Mitarbeitern durch, um sie im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Materialien zu schulen sowie mit den Maßnahmen des Explosionsschutzes vertraut zu machen. Zudem ist er für regelmäßige Begehungen betroffener Arbeitsbereiche sowie den Kontakt zu Feuerwehr und Behörden verantwortlich. Damit ein Mitarbeiter alle diese Aufgaben fachgerecht ausführen kann, bedarf es einer viertägigen Ausbildung. Diese kann an der TÜV SÜD Akademie oder bei einem der Fort- und Weiterbildungsinstitute Deutschlands, dem Haus der Technik (HDT), absolviert werden.
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