Die Bundesregierung darf der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens mit Kanada (Ceta) zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eilanträge der Linken und mehrerer Bürgerinitiativen für einen Stopp der Zustimmung wurden abgelehnt. Damit kann das Abkommen wie geplant am 27. Oktober unterzeichnet werden.
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