Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat Ende August gegenüber verschiedenen Bundestagsabgeordneten auf die Möglichkeiten der Markenartikelhersteller zur Unterstützung des stationären Facheinzelhandels hingewiesen und damit eine bereits seit längerem vom BTE und dem Handelsverband Deutschland (HDE) vertretene Rechtsauffassung bestätigt. Anlass waren die Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden gegen Hersteller wie z. B. Adidas, bei denen die Kartellwächter die Auffassung vertraten, dass „Doppelpreissysteme" mit um-satz- und vertriebskanalabhängigen gestaffelten Rabatten wettbewerbswidrig und damit unzulässig sind.
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